Zentrale Erfassung und Vermittlungsstelle für freie Therapieplätze
Gehören auch Sie zu den mehreren Tausend Betroffenen, die keinen Therapieplatz finden? Anbei erhalten Sie eine Übersicht über unsere Möglichkeiten der Therapie- und Coachingplatzvermittlung. Zur Zeit werden alle Verbände, Therapeuten, Kliniken, Therapeutenkammern, Medien und Krankenkassen über die zentrale Vermittlungsstelle informiert und gebeten, dass alle Therapeuten (GKV/PKV/Selbstzahler) Ihre freien Therapieplätze und Kontaktdaten übermitteln.
Zu wenig Hilfe für psychisch Kranke, ZDF 02.08.2011 (Heute 2015 aktueller als jemals zuvor)
Nachweislich dokumentierte Therapieplatzvermittlung (Suche) nach § 13 Absatz 3 SGB V.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat einen Ratgeber für Patienten herausgegeben, die nicht so lange warten können. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, für eine rechtzeitige Behandlung zu sorgen. Stehen dafür nicht ausreichend Ärzte oder Psychotherapeuten zur Verfügung, kann der Versicherte auch auf Psychotherapeuten in Privatpraxen zurückgreifen. Die Krankenkasse muss die Kosten für diese Behandlung tragen, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass sonst eine dringend notwendige Psychotherapie nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich gewesen wäre. Grundlage ist der Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V.